Der Landkreis ist nach § 12 Absatz 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) für folgende Aus- und Fortbildungen zuständig
 
Lehrgänge Landkreis mit Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 6 Nr. 2 ThürFwOrgVO)
Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen
Truppmannausbildung Teil 1 Eignung für Tätigkeit in der Feuerwehr nach Vorgaben FUK Mitte
Truppführerausbildung abgeschlossene Truppmannausbildung (inkl. Vorprüfung Truppführer), Sprechfunker und, wenn möglich, Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und Sprechfunker
Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
Maschinist abgeschlossene Truppmannausbildung, Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und angemessene Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug
Einsatz in der Technischen Hilfeleistung abgeschlossene Truppmannausbildung
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen nach FwDV 1 ageschlossene Truppmannausbildung
Träger von Körperschutzausrüstung nach FwDV 500 abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und Atemschutzgeräteträger
Motorkettensägeführer nach DGUV Information 214-059 abgeschlossene Truppmannausbildung

Zusätzlich werden auch überörtliche Fortbildungen für Führungskräfte und Atemschutzgeräteträger durch den Landkreis angeboten.

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Lehrgangsplan 2026

 



ASGT
Anmeldungen / Plätze
1 / 16
offen

Atemschutzgeräteträger ASGT-03/26

Ausbildungsbeginn: 18.09.2026 08:00Uhr
Ausbildungsort: Haus des Gastes Oehrenstock
Anfahrt
Meldeschluss: 09.10.2026
Max. Ausbildungsplätze: 16
Min. Ausbildungsstunden: 32 (45min)

18.09.2026 (Freitag) 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

25.09.2026 (Freitag) 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

26.09.2026 (Samstag) 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

27.09.2026 (Sonntag) 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Themen in der Lehrgangsbeschreibung, es erfolgt eine separate E-Mail nach der Einberufung mit dem Lehrgangsplan