Kreisbrandmeister
Der Landkreis bestellt nach § 16 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ehrenamtliche Kreisbrandmeister zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors, diese handeln im Allgemeinen in Vertretung des Kreisbrandinspektors und übernehmen territoriale oder fachbezogene Aufgabenbereiche. Zusätzlich unterstützen sie bei der Sicherstellung des Einsatzleitdienstes des Fachamtes BKS, primär an den Wochenenden und Feiertagen, nach vorgegebenen Dienstplan.
Folgende Kreisbrandmeister inklusive Aufgabenbereiche gibt es im Ilm-Kreis.
Kreisbrandmeister mit territorialen Aufgaben
Kreisbrandmeister Nord und Süd
• Sicherstellung der Informationsweitergabe vom Fachamt BKS an die Stadt-, Ortsbrandmeister und Wehrführer der zugeordneten Gebietskörperschaften;
• Beratung, in Absprache mit dem Fachamt BKS, der politisch Gesamtverantwortlichen sowie Stadt-, Ortsbrandmeister und Wehrführer bezüglich Themen des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe;
• Teilnahme an Dienstberatungen, Jahreshauptversammlungen und sonstigen Veranstaltungen innerhalb der zugeordneten Gebietskörperschaften;
• Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Erstellung von Gefahrenabwehrkonzepten auf Kreisebene;
• Organisation und Durchführungen von Übungen im Einvernehmen mit den zugeordneten Gebietskörperschaften;
• Unterstützung und Überwachung der statistischen Erhebungen des TMIK.
Der Kreisbrandmeisterbereich Nord umfasst die Städte Arnstadt und Stadtilm sowie die Gemeinde Amt Wachsenburg und die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, alle restlichen Städte, Ilmenau und Großbreitenbach, und Gemeinden, Geratal, bzw. Verwaltungsgemeinschaften, Geratal/Plaue, im Ilm-Kreis sind dem Kreisbrandmeisterbereich Süd zugeordnet.
Folgend eine Karte der beiden Kreisbrandmeisterbereiche.
Kreisbrandmeister mit fachlichen Aufgaben
Kreisbrandmeister Führung und Kommunikation
• Planung, Aufbau und Betrieb von Führungsunterstützungsgruppen in den Stützpunktfeuerwehren zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung;
• Festlegung und Umsetzung von technischen Anforderungen an die Feuerwehreinsatz-zentralen im Einvernehmen mit den Stützpunktfeuerwehren und dem Fachamt BKS;
• Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrkonzepten so-wie Alarm- und Einsatzplänen auf Kreisebene;
• Zusammenarbeit mit der dezentralen technischen Servicestelle zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Informations-, Kommunikations- und Funktechnik im Landkreis.
Kreisbrandmeister Gefahrgut
• Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ABC/CBRN – Einheiten des Landkreises;
• Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Fachbereich;
• Organisation und Durchführung von Übungen unter Beteiligung der KBM mit territorialen Aufgaben;
• Mitwirkung bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen für Objekte nach Störfall-verordnung und/oder mit erhöhten Gefahrenpotenzial im Bereich ABC/CBRN;
• Weisungsbefugnis und Fachaufsicht über die Führungskräfte des Gefahrgutzuges des Landkreises;
• Mitwirkung bei der Beschaffung von Einsatzmitteln des Gefahrgutzuges;
• ggfs. Bildung und Leitung von Arbeitsgruppen auf Landkreisebene zur Thematik ABC/CBRN.
Kreisbrandmeister Ausbildung und Sicherheit
• Planung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der FwDV 2 auf Landkreisebene im Einvernehmen mit dem Fachamt BKS;
• Fortentwicklung von Lehrgangskonzepten, Bedarfsanalysen und Vergabe von Lehrgangsplätzen;
• Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Übungen;
• Beratung, in Absprache mit dem Fachamt BKS, der politisch Gesamtverantwortlichen sowie Stadt-, Ortsbrandmeister und Wehrführer bezüglich Themen Kreisausbildung und Unfallverhütung;
• Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen für die Kreisausbilder zur Erhaltung des Wissens und der pädagogischen Kenntnisse;
• Mitwirkung bei der technischen und fachlichen Betreuung der Atemschutzübungsanlage.
Kreisbrandmeister Katastrophenschutz
• Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrkonzepten so-wie Alarm- und Einsatzplänen auf Kreisebene im Bereich Katastrophenschutz;
• Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Katastrophenschutzeinheiten im Bereich Feuerwehr;
• Weisungsbefugnis und Fachaufsicht über die Führungskräfte der Katastrophenschutz-züge, ausgenommen hiervon sind der Sanitäts- und Betreuungszug, des Landkreises;
• Sicherstellung der Informationsweitergabe vom Fachamt BKS an die Stadt-, Ortsbrandmeister und Wehrführer der Standorte von Katastrophenschutzfahrzeugen;
• Organisation und Durchführungen von Übungen im Einvernehmen mit dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landratsamtes Ilm-Keis;
• ggfs. Bildung und Leitung von Arbeitsgruppen auf Landkreisebene zur Thematik Katastrophenschutz.